Dr. med. Sonja Kleybrink und Dirk Cremer
Ihre Hausärzte in    Düsseldorf Holthausen

Das E-Rezept (elektronisches Rezept)

Das E-Rezept (elektronisches Rezept) ersetzt das bisherige rosafarbene Rezept auf Papier (Muster 16-Formular) für verschreibungsfähige Arzneimittel. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:


Vorteile des E-Rezepts:
1. Zeitersparnis: Es vereinfacht Abläufe in Arztpraxen und Apotheken, vermeidet Zettelwirtschaft und schafft mehr Zeit für Patientinnen und Patienten.

2. Wegfall von Papier: Sie müssen das Rezept nicht mehr physisch zur Apotheke tragen.

3. Bequeme Verwaltung: Sie können das digitale Rezept auf Ihrem Smartphone verwalten und direkt an die Apotheke senden.


Wie Sie das E-Rezept nutzen können:
Elektronische Gesundheitskarte: Stecken Sie Ihre Karte einfach in ein Kartenlesegerät in der Apotheke – keine PIN erforderlich.


E-Rezept-App: Verwalten Sie das Rezept per App auf Ihrem Smartphone. Für die volle Nutzung benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone und die neue elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle sowie die PIN für Ihre Gesundheitskarte (bei der Krankenkasse nachfragen!)


Bitte beachten Sie: „Erst Versicherungskarte einlesen, dann Rezept bestellen!“


Wenn Sie zum ersten Mal in einem neuen Quartal ein Rezept bestellen, müssen Sie die Krankenversicherungskarte in der Praxis einlesen lassen, um einen Versicherungsnachweis zu erbringen.

Vormittags vorbestellte Rezepte sind in der Regel am Nachmittag elektronisch ausgestellt (signiert), am Nachmittag vorbestellte Rezepte am Folgetag. Diese Zeit wird zur Bearbeitung, Überprüfung und Freischaltung benötigt.


Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("e-AU", "Krankschreibung")

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit dem 1. Januar 2023 den bisherigen “gelben Schein” für Krankmeldungen. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:

Gesetzlich Versicherte müssen die eAU weder an die Krankenkasse noch an den Arbeitgeber senden.

Ablauf:
Beim Arztbesuch stellt die Arztpraxis eine eAU aus und übermittelt die Krankmeldung direkt elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse.

Der / Die Krankenversicherte informiert den Arbeitgeber (Krankmeldung). Wichtig!


Elektronische Übertragung: Die eAU wird digital an die Krankenkasse übermittelt.
Arbeitgeber: Arbeitgeber rufen die Daten elektronisch ab.


Papierausdruck: Gesetzlich Versicherte erhalten auf Wunsch nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen.


Telefonische Krankschreibung: 

Seit dem 7. Dezember 2023 ist die telefonische Krankschreibung wieder möglich, insbesondere bei leichteren Erkrankungen. Diese erfolgt nach einem persönlichen Telefongespräch. Es wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass diese für maximal 5 Tage ausgestellt werden darf!



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